
Impressum
Betreiber dieser Website
TFL Concepts p.l.c.
170 Pater House, Level 1, Suite A355
Triq Salvu Psaila
BKR 9077 Birkirkara
Malta
Vertreten durch:
Oliver Cassar Torregiani
Eingetragen im Malta Business Registry unter:
C 114777
Telefon:
+49 (0) 721 9619 5930
E-Mail:
info@exo-hotels.com
Website:
www.exo-hotels.com
Die TFL Concepts p.l.c. ist Betreiberin der Website www.exo-hotels.com und verantwortlich für die allgemeinen, markenbezogenen und gruppenübergreifenden Inhalte dieser Website.
Die einzelnen auf dieser Website dargestellten Hotels werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen betrieben. Vertragspartner für die jeweilige Buchung und die vor Ort erbrachten Beherbergungsleistungen ist die nachfolgend beim jeweiligen Hotel angegebene Betreibergesellschaft beziehungsweise der angegebene Einzelunternehmer.
Betreibergesellschaften der Hotels
eXo Square Hotel Heidelberg–Schwetzingen
SuperFly Hotels GmbH
Carl-Benz-Straße 1–5
68723 Schwetzingen
Deutschland
Geschäftsführer: Marijana Kvesic
Registergericht: Amtsgericht Mannheim
Handelsregisternummer: HRB 740747
Telefon:
+49 (0) 721 9619 5931
E-Mail:
heidelberg@exo-hotels.com
eXo Individual Hotel Waghäusel
SuperFly Hotels GmbH
Carl-Benz-Straße 1–5
68723 Schwetzingen
Deutschland
Geschäftsführer: Marijana Kvesic
Registergericht: Amtsgericht Mannheim
Handelsregisternummer: HRB 740747
Hotelanschrift:
Habichtstraße 3
68753 Waghäusel
Deutschland
Telefon:
+49 (0) 721 9619 5933
E-Mail:
wag@exo-hotels.com
eXo Leon Hotel Sankt Leon-Roth
SuperFly Hotels GmbH
Carl-Benz-Straße 1–5
68723 Schwetzingen
Deutschland
Geschäftsführer: Marijana Kvesic
Registergericht: Amtsgericht Mannheim
Handelsregisternummer: HRB 740747
Hotelanschrift:
Opelstraße 10
68789 Sankt Leon-Roth
Deutschland
Telefon:
+49 (0) 721 9619 5930
E-Mail:
leon@exo-hotels.com
eXo Individual Hotel Mannheim
SuperFly Hotel Mannheim GmbH
U1, 11–12
68161 Mannheim
Deutschland
Geschäftsführer: Marijana Kvesic
Registergericht: Amtsgericht Köln
Handelsregisternummer: HRB 98644
Telefon:
+49 (0) 721 9619 5932
E-Mail:
mannheim@exo-hotels.com
eXo Individual Hotel Heilbronn
Stadthotel Heilbronn UG (haftungsbeschränkt)
Neckarsulmer Straße 36–38
74076 Heilbronn
Deutschland
Geschäftsführer: Deni Kvesic
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Handelsregisternummer: HRB 788945
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE359843691
Telefon:
+49 (0) 7131 95220
E-Mail:
heilbromn@exo-hotels.com
eXo Individual Hotel Karlsruhe–Eggenstein
Inhaber: Deni Kvesic
Mannheimer Straße 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Deutschland
Telefon:
+49 (0) 7247 207490
E-Mail:
karlsruhe@exo-hotels.com
eXo Hotel Bamberg
NEVO Hotels GmbH
Marie-Juchacz-Straße 17
76137 Karlsruhe
Deutschland
Geschäftsführer: Daniel Ivascenko
Registergericht: Amtsgericht Mannheim
Handelsregisternummer: HRB 755023
Hotelanschrift:
Lichtenfelser Straße 35
96103 Hallstadt
Deutschland
Telefon:
+49 (0) 721 9619 5936
E-Mail:
bamberg@exo-hotels.com
eXo Fly Hotel Stuttgart
NEVO Hotels GmbH
Marie-Juchacz-Straße 17
76137 Karlsruhe
Deutschland
Geschäftsführer: Daniel Ivascenko
Registergericht: Amtsgericht Mannheim
Handelsregisternummer: HRB 755023
Hotelanschrift:
Kreuzbrunnenstraße 103
73760 Ostfildern
Deutschland
Telefon:
+49 (0) 721 9619 5937
E-Mail:
Stuttgart@exo-hotels.com.com
Verantwortlich für redaktionelle Inhalte
Verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag:
Tomislav Kvesic
Carl-Benz-Straße 1–5
68723 Schwetzingen
Deutschland
Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Technische Umsetzung und Betreuung der Website
VISENDA GmbH
Magirus-Deutz-Straße 12
89077 Ulm
Deutschland
Website: www.visenda.com
Allgemeine Geschäftsbedingungen der eXo Hotels
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der auf www.exo-hotels.com aufgeführten eXo Hotels.
1.2 Die TFL Concepts p.l.c. betreibt die Website www.exo-hotels.com und stellt die zentrale Darstellung der eXo Hotels sowie technische Buchungs- und Anfragefunktionen bereit. Sie wird durch die Nutzung der Website nicht automatisch Vertragspartnerin des Beherbergungsvertrages.
1.3 Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich die Betreibergesellschaft beziehungsweise der Einzelunternehmer des jeweils gebuchten Hotels:
eXo Square Hotel Heidelberg–Schwetzingen, eXo Individual Hotel Waghäusel und eXo Leon Hotel Sankt Leon-Roth
SuperFly Hotels GmbH
Carl-Benz-Straße 1–5
68723 Schwetzingen
eXo Individual Hotel Mannheim
SuperFly Hotel Mannheim GmbH
U1, 11–12
68161 Mannheim
eXo Individual Hotel Heilbronn
Stadthotel Heilbronn UG (haftungsbeschränkt)
Neckarsulmer Straße 36–38
74076 Heilbronn
eXo Individual Hotel Karlsruhe–Eggenstein
Deni Kvesic
Mannheimer Straße 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
eXo Hotel Bamberg und eXo Fly Hotel Stuttgart
NEVO Hotels GmbH
Marie-Juchacz-Straße 17
76137 Karlsruhe
Die jeweils zuständige Gesellschaft beziehungsweise der jeweilige Einzelunternehmer wird nachfolgend einheitlich als „Hotel“ bezeichnet.
1.4 Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn das Hotel ihrer Anwendung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.6 Individuelle Vereinbarungen, Buchungsbestätigungen, Firmenverträge, Gruppenverträge, Veranstaltungsverträge und ausdrücklich vereinbarte Tarif- oder Stornierungsbedingungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
1.7 Bei Buchungen über Online-Reiseportale, Reiseveranstalter oder sonstige Vermittler gelten ergänzend die bei der Buchung wirksam einbezogenen Bedingungen des jeweiligen Vermittlers. Soweit diese den Vereinbarungen zwischen dem Hotel und dem Kunden widersprechen, haben die ausdrücklich bestätigten Buchungs- und Tarifbedingungen Vorrang.
2. Vertragsschluss und Buchung
2.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Buchungsantrags des Kunden durch das Hotel zustande. Die Annahme kann insbesondere durch eine Buchungsbestätigung per E-Mail, über das Buchungssystem, telefonisch oder in Textform erfolgen.
2.2 Darstellungen von Zimmern, Preisen und Leistungen auf der Website stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Kunde gibt mit Abschluss des Buchungsvorgangs ein verbindliches Angebot ab, soweit im Buchungsprozess nichts anderes angegeben ist.
2.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und richtige Angaben zu machen. Dazu gehören insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Anzahl und Alter der anreisenden Personen sowie gegebenenfalls die zur Zahlung oder Buchungsgarantie erforderlichen Daten.
2.4 Bucht ein Dritter für einen Gast, haftet der Besteller neben dem Gast für die vertraglichen Verpflichtungen, wenn er dies ausdrücklich übernommen hat oder dem Hotel gegenüber als eigener Vertragspartner auftritt. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, Vereine, Reiseveranstalter, Gruppenbesteller und sonstige Organisationen.
2.5 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
2.6 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers, einer bestimmten Zimmernummer, Etage, Aussicht oder Ausstattung, sofern dies nicht ausdrücklich bestätigt wurde. Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, stellen ohne ausdrückliche Bestätigung jedoch keine vertraglich zugesicherte Eigenschaft dar.
2.7 Reservierungen, die lediglich als unverbindliche Option vereinbart wurden, werden nach Ablauf der mitgeteilten Optionsfrist automatisch aufgehoben und wieder zum freien Verkauf freigegeben, sofern sie nicht rechtzeitig verbindlich bestätigt wurden.
2.8 Änderungen der gebuchten Personenzahl, Aufenthaltsdauer, Zimmeranzahl oder Leistungen bedürfen der Bestätigung durch das Hotel. Das Hotel kann die Zustimmung von der Verfügbarkeit und einer entsprechenden Preisanpassung abhängig machen.
3. Preise und Leistungen
3.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten beziehungsweise in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preise.
3.2 Alle gegenüber Verbrauchern genannten Preise verstehen sich einschließlich der zum Leistungszeitpunkt geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger gesetzlich vorgeschriebener Preisbestandteile, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
3.3 Örtliche Steuern, Kurtaxen, Übernachtungssteuern, Tourismusabgaben oder vergleichbare öffentlich-rechtliche Abgaben können zusätzlich berechnet werden, wenn diese nach den gesetzlichen oder kommunalen Bestimmungen nicht im ausgewiesenen Preis enthalten sein müssen.
3.4 Eine nach Vertragsschluss eintretende Änderung gesetzlicher Steuern oder Abgaben darf im gesetzlich zulässigen Umfang an den Kunden weitergegeben werden. Entsprechendes gilt bei einer Senkung zugunsten des Kunden.
3.5 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer nachträglichen Verringerung der Zimmeranzahl, der gebuchten Leistungen oder der Aufenthaltsdauer von einer angemessenen Anpassung des vereinbarten Preises abhängig machen.
3.6 Frühstück, Halbpension, Parkplatz, Haustiere, früher Check-in, später Check-out und sonstige Zusatzleistungen sind nur im Zimmerpreis enthalten, wenn dies ausdrücklich in der Buchungsbestätigung angegeben wurde.
3.7 Zusatzleistungen, die während des Aufenthalts in Anspruch genommen werden, werden nach den jeweils ausgewiesenen oder vereinbarten Preisen berechnet.
4. Zahlung, Vorauszahlung und Buchungsgarantie
4.1 Der Anspruch des Hotels auf Zahlung des vereinbarten Entgelts ist grundsätzlich spätestens bei Anreise beziehungsweise vor Übergabe des Zimmers fällig, sofern keine andere Fälligkeit vereinbart wurde.
4.2 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung, Anzahlung oder Sicherheit, insbesondere in Form einer Kreditkartengarantie, Zahlungsautorisierung oder Kostenübernahme, zu verlangen.
4.3 Höhe und Fälligkeit einer Vorauszahlung oder Sicherheit werden dem Kunden im Buchungsvorgang, in der Buchungsbestätigung oder durch eine gesonderte Vereinbarung mitgeteilt.
4.4 Bei Gruppen, Veranstaltungen, Firmenbuchungen oder längeren Aufenthalten kann das Hotel angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Maßgeblich sind die in der jeweiligen Buchungsbestätigung oder Vereinbarung angegebenen Zahlungsfristen.
4.5 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheit trotz angemessener Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und gegebenenfalls Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
4.6 Rechnungen ohne gesondert ausgewiesenes Zahlungsziel sind innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
4.7 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Diese betragen gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte und gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.8 Das Hotel ist berechtigt, offene Forderungen über einen geeigneten Zahlungsdienstleister oder ein Inkassounternehmen einzuziehen beziehungsweise einziehen zu lassen.
4.9 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen des Hotels aufrechnen. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
4.10 Kreditkartendaten dürfen zur Garantie der Buchung, für vereinbarte Vorauszahlungen sowie zur Begleichung berechtigter Forderungen aus dem Beherbergungsvertrag verwendet werden. Dies umfasst insbesondere vereinbarte Stornierungs- und Nichtanreisekosten sowie nachweisbare, vom Kunden verursachte Schäden, soweit die Belastung rechtlich und nach den Bedingungen des Zahlungsdienstleisters zulässig ist.
5. Rücktritt und Stornierung bei Einzelbuchungen
5.1 Ein kostenfreies gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Verträgen über Beherbergungsleistungen zu einem bestimmten Termin oder Zeitraum grundsätzlich nicht.
5.2 Ein Rücktritt des Kunden ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder das Hotel der Vertragsaufhebung zustimmt.
5.3 Maßgeblich sind vorrangig die bei der Buchung ausgewiesenen Tarif- und Stornierungsbedingungen. Dies gilt insbesondere für nicht stornierbare, nicht erstattungsfähige oder besonders vergünstigte Raten.
5.4 Sofern keine abweichenden Bedingungen vereinbart wurden, gelten:
- Bis einschließlich sechs Kalendertage vor Anreise: kostenfreie Stornierung.
- Fünf bis drei Kalendertage vor Anreise: 50 % des Gesamtpreises.
- Zwei bis einen Kalendertag vor Anreise: 80 % des Gesamtpreises.
- Am Anreisetag oder bei Nichtanreise: 90 % des Gesamtpreises.
5.5 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Hotel kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.6 Das Hotel muss sich Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung sowie ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
5.7 Bei vorzeitiger Abreise besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung nicht in Anspruch genommener Übernachtungen. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung werden angerechnet.
5.8 Stornierungen sollen in Textform, insbesondere per E-Mail oder über die verwendete Buchungsplattform, erfolgen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs beim Hotel.
6. Gruppenbuchungen und Reiseveranstalter
6.1 Als Gruppenbuchung gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die gleichzeitige Buchung von mindestens zehn Zimmern für einen gemeinsamen Reisezweck.
6.2 Für Gruppenbuchungen gelten vorrangig die in der Buchungsbestätigung, im Gruppenvertrag oder im Angebot genannten Zahlungs-, Options-, Abruf- und Stornierungsbedingungen.
6.3 Fehlt eine abweichende Vereinbarung, gelten:
- Bis einschließlich 20 Kalendertage vor Anreise: kostenfreie Stornierung.
- 19 bis zehn Kalendertage vor Anreise: 50 % des Gesamtpreises.
- Neun bis zwei Kalendertage vor Anreise: 80 % des Gesamtpreises.
- Ab einem Kalendertag vor Anreise oder bei Nichtanreise: 90 % des Gesamtpreises.
6.4 Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das Hotel muss sich ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen.
6.5 Änderungen der Zimmeranzahl bedürfen der Bestätigung durch das Hotel. Für reduzierte oder nicht abgerufene Zimmer können die vereinbarten Stornierungskosten berechnet werden.
6.6 Die endgültige Teilnehmer- und Zimmerliste ist zu dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Termin zu übermitteln. Fehlt eine Regelung, muss sie spätestens sieben Kalendertage vor Anreise vorliegen.
6.7 Der Gruppenbesteller ist dafür verantwortlich, den Teilnehmern die maßgeblichen Informationen, insbesondere Check-in-Zeiten, Hausordnung, Zahlungsbedingungen und diese AGB, rechtzeitig mitzuteilen.
6.8 Vereinbarte Freiplätze für Busfahrer oder Reiseleitung ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder der Buchungsbestätigung.
6.9 Nicht abgerufene Kontingente werden nach Ablauf der vereinbarten Abruffrist freigegeben. Ein Anspruch auf spätere Bereitstellung zu denselben Konditionen besteht nicht.
7. Veranstaltungen, Tagungen und sonstige Räume
7.1 Für Veranstaltungen, Tagungen, Feiern, Konferenzen und die Überlassung sonstiger Räume gelten vorrangig die Bedingungen des jeweiligen Veranstaltungsvertrages oder Angebots.
7.2 Der Kunde hat dem Hotel bei Vertragsschluss den Veranstalter, den Zweck und die voraussichtliche Teilnehmerzahl mitzuteilen.
7.3 Änderungen der Teilnehmerzahl sind dem Hotel unverzüglich mitzuteilen. Eine Verringerung kann zu einer Neuberechnung führen. Eine Erhöhung bedarf der Zustimmung des Hotels.
7.4 Verlängert sich eine Veranstaltung über den vereinbarten Zeitraum hinaus, kann das Hotel die zusätzlich entstehenden Raum-, Personal-, Energie- und sonstigen Kosten berechnen.
7.5 Eigene Speisen und Getränke dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels. Das Hotel kann eine angemessene Servicegebühr oder ein Korkgeld berechnen.
7.6 Dekorationsmaterialien, technische Anlagen und sonstige Gegenstände dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Hotels eingebracht oder angebracht werden und müssen den gesetzlichen und brandschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen.
7.7 Der Kunde ist für erforderliche Genehmigungen und veranstaltungsbezogene Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, verantwortlich.
7.8 Beschafft das Hotel auf Wunsch des Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt es, soweit vereinbart, im Namen und auf Rechnung des Kunden.
7.9 Werbemaßnahmen oder Veröffentlichungen, die den Namen, das Logo oder Abbildungen des Hotels verwenden, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels.
8. Anreise, Check-in und Zimmerbereitstellung
8.1 Gebuchte Zimmer stehen grundsätzlich ab 15:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung, sofern keine andere Zeit angegeben wurde.
8.2 Ein Anspruch auf eine frühere Zimmerbereitstellung besteht nicht. Ein früher Check-in kann je nach Verfügbarkeit und gegen Aufpreis vereinbart werden.
8.3 Der Kunde und alle mitreisenden Gäste müssen beim Check-in auf Verlangen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen und gesetzlich erforderliche Meldedaten angeben.
8.4 Das Hotel kann die Übergabe des Zimmers von der vollständigen Bezahlung, einer Kreditkartengarantie oder einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig machen.
8.5 Bei Hotels mit Self-Check-in erhält der Kunde die erforderlichen Zugangsdaten, Codes oder Anweisungen über die angegebenen Kommunikationswege.
8.6 Zugangscodes, digitale Schlüssel und Schlüsselkarten dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
8.7 Eine nicht garantierte Reservierung kann nach der in der Buchungsbestätigung angegebenen Uhrzeit verfallen. Der Kunde hat das Hotel über eine voraussichtlich späte Anreise zu informieren.
8.8 Minderjährige dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben allein im Hotel übernachten.
9. Abreise und Rückgabe des Zimmers
9.1 Das Zimmer ist am Abreisetag grundsätzlich spätestens um 11:00 Uhr vollständig geräumt zurückzugeben, sofern keine andere Abreisezeit vereinbart wurde.
9.2 Bei verspäteter Rückgabe kann das Hotel eine angemessene Nutzungsentschädigung verlangen.
9.3 Bei Räumung bis 18:00 Uhr kann das Hotel bis zu 50 % des vereinbarten Tagespreises berechnen. Bei Räumung nach 18:00 Uhr können bis zu 90 % berechnet werden.
9.4 Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9.5 Ein später Check-out bedarf der vorherigen Bestätigung und kann von der Verfügbarkeit sowie der Zahlung eines Aufpreises abhängig gemacht werden.
9.6 Zimmerkarten, Schlüssel, Parkkarten und sonstige überlassene Gegenstände sind bei Abreise zurückzugeben.
10. Pflichten des Kunden und Hausordnung
10.1 Der Kunde hat das Zimmer, die Einrichtungsgegenstände und gemeinschaftlich genutzte Bereiche pfleglich zu behandeln.
10.2 Das Zimmer darf höchstens mit der gebuchten und bestätigten Personenzahl belegt werden. Nicht angemeldete Übernachtungsgäste sind unzulässig.
10.3 Der Kunde hat die Hausordnung, Brandschutzbestimmungen, Ruhezeiten und Anweisungen des Hotelpersonals zu beachten.
10.4 Das Rauchen ist in allen Nichtraucherzimmern und entsprechend gekennzeichneten Gebäudeteilen untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten und vergleichbare Produkte.
10.5 Bei einem Verstoß kann das Hotel die tatsächlich erforderlichen Kosten der Sonderreinigung, Geruchsbeseitigung und eines nachweisbaren Zimmerausfalls berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet.
10.6 Das Mitbringen von Waffen, gefährlichen Stoffen, Drogen oder gesetzlich verbotenen Gegenständen ist untersagt.
10.7 Partys, Veranstaltungen sowie gewerbliche Foto- oder Filmaufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels.
10.8 Mitgebrachte elektrische Geräte dürfen nur betrieben werden, wenn von ihnen keine Gefahr oder unzumutbare Beeinträchtigung ausgeht.
10.9 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er, seine Mitreisenden, Besucher oder sonstige Personen aus seinem Verantwortungsbereich schuldhaft verursachen.
10.10 Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen, Gefährdungen, erheblichen Ruhestörungen oder strafbarem Verhalten kann das Hotel den Vertrag aus wichtigem Grund beenden und den Kunden des Hauses verweisen.
11. Haustiere
11.1 Haustiere dürfen nur in Hotels und Zimmerkategorien mitgebracht werden, in denen dies ausdrücklich gestattet ist. Sie sind vor der Anreise anzumelden.
11.2 Das Hotel kann die Aufnahme bestimmter Tiere wegen Art, Größe, Anzahl, Verhalten sowie aus Sicherheits- oder Hygienegründen ablehnen.
11.3 Für Haustiere kann die bei der Buchung ausgewiesene Gebühr berechnet werden.
11.4 Der Tierhalter ist verpflichtet, sein Tier angemessen zu beaufsichtigen und Beeinträchtigungen oder Gefährdungen zu verhindern.
11.5 Tiere dürfen nicht ohne vorherige Absprache längere Zeit unbeaufsichtigt im Zimmer bleiben.
11.6 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für durch das Tier verursachte Schäden und außergewöhnliche Reinigungskosten.
11.7 Assistenzhunde werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufgenommen.
12. Parkplätze, Garagen und Fahrzeuge
12.1 Wird ein Stellplatz zur Verfügung gestellt, kommt dadurch grundsätzlich kein Verwahrungsvertrag zustande.
12.2 Das Hotel übernimmt keine Bewachung oder Verwahrung des Fahrzeugs und der darin befindlichen Gegenstände.
12.3 Die Haftung des Hotels richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Haftungsregelungen dieser AGB.
12.4 Schäden sollen dem Hotel möglichst unverzüglich angezeigt werden.
12.5 Fahrzeuge dürfen nur auf dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden.
12.6 Widerrechtlich, gefährlich oder behindernd abgestellte Fahrzeuge können auf Kosten des Fahrzeughalters umgesetzt oder abgeschleppt werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
12.7 Für Busse, Transporter, Sprinter, Lastkraftwagen und Fahrzeuge mit besonderem Platzbedarf besteht nur bei ausdrücklicher Bestätigung ein Anspruch auf einen Stellplatz.
12.8 Ladestationen dürfen nur entsprechend den ausgewiesenen Nutzungsbedingungen verwendet werden. Ihre Verfügbarkeit wird ohne ausdrückliche Reservierung nicht garantiert.
13. Leistungen, Mängel und Mitwirkungspflichten
13.1 Das Hotel ist verpflichtet, die gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
13.2 Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel oder Störungen unverzüglich mitzuteilen und dem Hotel eine angemessene Möglichkeit zur Abhilfe zu geben.
13.3 Unterlässt der Kunde schuldhaft die rechtzeitige Anzeige eines behebbaren Mangels, können seine Rechte insoweit eingeschränkt sein, wie das Hotel bei rechtzeitiger Anzeige Abhilfe hätte schaffen können.
13.4 Das Hotel kann eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung anbieten, wenn die ursprünglich gebuchte Leistung aus sachlichem Grund nicht verfügbar und die Ersatzleistung zumutbar ist.
13.5 Kann das Zimmer aus einem vom Hotel zu vertretenden Grund nicht bereitgestellt werden, wird sich das Hotel um eine angemessene Ersatzunterkunft bemühen. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
13.6 Weckaufträge, Nachrichten sowie Post- und Warensendungen werden mit angemessener Sorgfalt behandelt. Eine Garantie für den Erfolg oder die rechtzeitige Zustellung wird nicht übernommen.
14. Zurückgelassene Gegenstände
14.1 Zurückgelassene Gegenstände werden nur auf Anfrage und auf Kosten sowie Risiko des Kunden nachgesandt.
14.2 Fundsachen werden für einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt. Gegenstände von erkennbarem Wert können anschließend dem zuständigen Fundbüro übergeben werden.
14.3 Verderbliche, gefährliche, hygienisch bedenkliche oder offensichtlich wertlose Gegenstände können kurzfristig entsorgt werden.
14.4 Für Versand, Verpackung und besondere Aufbewahrung kann das Hotel Ersatz der tatsächlich entstehenden angemessenen Kosten verlangen.
15. Internet- und WLAN-Nutzung
15.1 Ein bereitgestellter Internet- oder WLAN-Zugang ist, sofern nicht anders vereinbart, eine unentgeltliche Zusatzleistung.
15.2 Eine bestimmte Verfügbarkeit, Geschwindigkeit oder unterbrechungsfreie Nutzung wird nicht geschuldet.
15.3 Der Internetzugang darf nicht für rechtswidrige Zwecke verwendet werden.
15.4 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für von ihm schuldhaft verursachte Rechtsverletzungen und stellt das Hotel von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
16. Rücktritt und außerordentliche Beendigung durch das Hotel
16.1 Das Hotel kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ein ausdrücklich vereinbartes Rücktrittsrecht besteht.
16.2 Das Hotel kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten oder ihn außerordentlich beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen;
- Zimmer oder Veranstaltungen unter irreführenden oder falschen Angaben gebucht wurden;
- die Inanspruchnahme der Leistung den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels erheblich gefährden kann;
- der Zweck des Aufenthalts rechtswidrig ist;
- eine vereinbarte Vorauszahlung trotz angemessener Nachfrist nicht geleistet wird;
- der Kunde erheblich oder wiederholt gegen die Hausordnung oder vertragliche Pflichten verstößt;
- der Kunde Mitarbeitende, Gäste oder sonstige Personen bedroht, beleidigt, belästigt oder gefährdet.
16.3 Das Hotel wird bei der Ausübung eines Rücktritts- oder Kündigungsrechts die berechtigten Interessen des Kunden berücksichtigen.
16.4 Bei einem berechtigten Rücktritt aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund besteht kein Schadensersatzanspruch gegen das Hotel. Ansprüche des Hotels richten sich nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.
17. Höhere Gewalt
17.1 Kann eine Vertragspartei ihre Pflichten aufgrund höherer Gewalt nicht oder nur teilweise erfüllen, richten sich die Rechte und Pflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
17.2 Als höhere Gewalt kommen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Epidemien, Pandemien, behördliche Betriebsschließungen, erhebliche Energie- oder Versorgungsausfälle, nicht vorhersehbare Arbeitskämpfe sowie vergleichbare nicht beherrschbare Ereignisse in Betracht.
17.3 Allgemeine Reiseschwierigkeiten, persönliche Erkrankungen, ausgefallene private Verkehrsmittel oder Änderungen persönlicher Pläne stellen grundsätzlich keine höhere Gewalt im Verhältnis zum Hotel dar.
17.4 Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über das Ereignis und seine voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren.
18. Haftung des Hotels
18.1 Das Hotel haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
18.2 Für sonstige Schäden haftet das Hotel unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
18.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet das Hotel für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
18.4 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
18.5 Die Haftung für eingebrachte Sachen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB.
18.6 Für Geld, Wertpapiere, Schmuck und andere Wertsachen gelten die gesetzlichen Haftungsgrenzen.
18.7 Gesetzlich zwingende Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
19. Datenschutz
19.1 Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
19.2 Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf www.exo-hotels.com.
19.3 Die Datenschutzerklärung ist kein Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern dient der Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten.
20. Verbraucherstreitbeilegung
20.1 Die jeweiligen Hotelbetreiber sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
21. Schlussbestimmungen
21.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang.
21.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
21.3 Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
21.4 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der jeweiligen Betreibergesellschaft. Das Hotel darf den Kunden daneben an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
21.5 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
21.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026